Der EU-Gerichtshof (EUGH) hat in der Rechtssache C 70/10 am 24.11.2011 entschieden, dass der belgische Internetservice-Provider Scarlet Extended SA nicht auf Begehren des belgischen Rechteverwerters Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs SCRL (SABAM) auf eigene Rechnung und ohne gesetzliche Grundlage den gesamten Internet-Verkehr seiner Kunden belauschen müsse, um bei urheberrechtlich unzulässigen Verkehren diese Verkehre zu filtern, und sperren müsse (siehe auch RA Thomas Stadler dazu). Das ist analog zum Straßenverkehr, wo wir auch keine Totalüberwachung (und schon gar nicht durch Private) des Straßenverkehrs dulden, um mögliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ahnden zu können.
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